Kosten
„Einen Anwalt nehmen? Das kann ich mir nicht leisten!“
Viele haben von den Kosten für einen Anwalt ein falsches Bild.
Rechtanwälte
können nicht nach Gutdünken Gebühren verlangen. Im Gegenteil. Die
Gebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im
RVG ist genau geregelt, für welche Tätigkeit welche Gebühr anfällt.
Bei
allen Gerichtsverfahren – außer bei Sozialrechts-, Straf- und
Bußgeldsachen – bestimmt der so genannte Streitwert oder
Gegenstandswert die Höhe der Kosten. Der Streit- oder Gegenstandswert
ist der Betrag bzw. der messbare Wert, um den die Parteien
streiten.
Für außergerichtliche Leistungen bemisst sich das
Honorar nach Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, nach
der Bedeutung der Sache und nach der finanziellen Situation des
Mandanten. Wenn Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe
haben, übernimmt die öffentliche Hand die Kosten.
Fragen
Sie uns gleich zu Beginn der Beratung nach den voraussichtlichen
Kosten.
Das bedeutet Kostensicherheit für Sie und ist für uns
selbstverständlich.